Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für Marktplatz Deutschland Digital (Content-Seiten).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit den zuvor genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Bereiche
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
Die Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache sind nicht vorhanden. - Alternativtexte für Bedienelemente
Bei dem verlinkten Logo wird nicht deutlich, dass der Link zur Startseite führt. - Inhalte gegliedert
Auf der Startseite und auf der Seite EfA-Information-Hub sind leere Absätze (<p> Elemente) vorhanden. - Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
Bei der Anmeldung zum Newsletter ist die Checkbox nicht mit der dazugehörigen Beschriftung verknüpft. Gleiches gilt für die Toggle-Button in den Coockie-Einstellungen. - Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend und Aktuelle Position des Fokus deutlich
An einigen Stellen ist der Fokus schlecht zu erkennen. - Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Bei dem Fenster zu den Datenschutzeinstellungen verlässt der Fokus das Fenster und springt in den Hintergrund. - Name, Rolle, Wert verfügbar
In dem Fenster zum Datenschutz sind die Tabs visuell, aber nicht programmatisch als Tabs zu erkennen. Außerdem werden die Toggle-Buttons als „leer“ vom Screenreader vorgelesen. - PDF-Dokumente
Die zur Verfügung gestellten Anbindungsleitfäden in PDF-Format sind nicht PDF/UA-Konform.
Weitere Anmerkungen
Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
Zeitraum der Behebung
Die Webseite befindet sich aktuell noch in der Entwicklung, weshalb es für einzelne Nutzendengruppen aktuell noch zu Einschränkungen kommen kann. Aufgrund des Umfangs der erforderlichen Anpassungen werden die Barrieren Schritt für Schritt voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2026 beseitigt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 10.03.2026 erstellt.
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer durch Dataport AöR im Juli 2026 vorgenommenen Bewertung.
Die Erklärung wurde zuletzt am 07.07.2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie das untenstehende Formular:
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie das hessische Ministerium für Soziales und Integration kontaktieren. Sie haben nach Ablauf der Frist von 4 Wochen das Recht, sich direkt an das hessische Ministerium für Soziales und Integration zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten wird versucht, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die verantwortliche Stelle diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de