Hilfe für Anbieter:innen

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren DVC-konformen Cloud-Service erfolgreich einstellen und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Außerdem finden Sie hilfreiche Leitfäden und Tipps zur einfachen Nutzung des Marktplatzes Deutschland Digital.

Allgemeine Fragen

Die Einstellung von DVC-konformen Cloud-Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB unabhängig von der Mitgliedschaft bei govdigital eG möglich. Bei der Bestellung von DVC-konformen Cloud-Services im Marktplatz Deutschland Digital müssen immer die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Sofern der Service nicht kostenfrei ist oder der Gesamtwert der Beschaffung nicht unterhalb der für den Kunden geltenden Wertgrenzen („Bagatellgrenze“) liegt, ist bei einem Abruf durch eine öffentliche Stelle regelmäßig das Eingreifen einer anderen vergaberechtlichen Rechtfertigung erforderlich (z.B. bestehende Inhouse-Beziehung) – siehe Inhouse-Modell der govdigital eG (externer Link).

Das DVC-Reifegradmodell betrifft DVC-konforme Cloud-Services, die im Marktplatz Deutschland Digital angeboten werden. Ziel des Reifegradmodells der Deutschen Verwaltungscloud ist es, Kund:innen und Anbieter:innen für jeden im Marktplatz Deutschland Digital angebotenen, DVC-konformen Cloud-Service eine Orientierung zum Stand der Umsetzung der DVC-Kriterien zu geben.

Das Modell beinhaltet Kriterien u.a. zur Sicherheit, digitalen Souveränität, Skalierbarkeit, Automatisierungsgrad etc. des Cloud-Services selbst sowie der Betriebsplattform und der für den Betrieb verantwortlichen Organisation. Die Einstufung erfolgt aktuell als Self-Assessment der Anbieter:innen und wird anschließend plausibilisiert. Neben den Bewertungskriterien gibt es auch Ausschluss- bzw. Minimalkriterien, die erfüllt sein müssen, damit ein Cloud-Service im Marktplatz Deutschland Digital angeboten werden darf (z.B. Leistungsort im EWR-Raum oder Schweiz).

Für Kund:innen bietet die Einstufung die Möglichkeit, die angebotenen Cloud-Services zu vergleichen und zu bewerten, ob der Cloud-Service für den geplanten Einsatzzweck genutzt werden kann. Die Entscheidung, ob für bestimmte Einsatzzwecke (z.B. im Sicherheitsbereich) höhere Kriterienstufen als Mindestanforderung angesetzt werden sollen oder müssen, obliegt dabei ausschließlich der/dem jeweiligen Kund:in. Die Anbieter:innen von Cloud-Services müssen also nicht zwingend bei allen Kriterien die Maximalstufe erreichen, sofern dies für den geplanten Anwendungsfall nicht zielführend ist. Das Reifegradmodell ordnet sich darüber hinaus in das Rahmenwerk Zielarchitektur der Deutschen Verwaltungscloud ein.

Weitere Informationen zum Reifegradmodell finden Sie auf der Seite der DVC.

Anbieten von Produkten und Kontoverwaltung

Als private:r Anbieter:in können Sie aktuell Ihre Leistungen noch nicht anbieten. Eine Öffnung des Marktplatzes Deutschland Digital für private Anbieter ist geplant.

Auf dem Marktplatz Deutschland Digital werden u. a. DVC-konforme Cloud-Services für die öffentliche Verwaltung angeboten. Als Softwarelieferant benötigen Sie daher zunächst einen Softwarebetreiber, der Ihre Software im Rahmen eines neu zu schaffenden Cloud-Services auf dem Marktplatz Deutschland Digital anbieten möchte.

Softwarebetreiber sind Cloud-Service-Anbieter, die Cloud-Services im SaaS-Modell bereitstellen. Softwarebetreiber können ausschließlich öffentliche Organisationen sein, die die Kriterien der Cloud-Service-AGB des Marktplatzes Deutschland Digital (siehe §1.2 Cloud-Service-AGB) erfüllen. Als verwaltungsinterne:r Anbieter:in können Sie zusätzlich zur Rolle Softwarelieferant auch die Rolle eines Softwarebetreibers selbst einzunehmen.

Als verwaltungsexterner Softwarelieferant müssen Sie sich einen oder mehrere Softwarebetreiber aus der öffentlichen Verwaltung suchen. Das Produktmanagement der FITKO kann Sie bei der Kontaktaufnahme zu einem Softwarebetreiber aus der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Auf der Webseite der FITKO (externer Link) finden Sie die verantwortlichen Personen, die Sie kontaktieren können.

Die Einstellung von DVC-konformen Cloud-Services ist für alle öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB möglich. Trifft das für Ihre Organisation zu und Sie haben ein DVC-konformen Cloud-Service, den Sie über den Marktplatz Deutschland Digital allen Verwaltungen in Deutschland zugänglich machen wollen? Dann registrieren Sie sich als Anbieter:in in unserem Shop (externer Link).

Hinweis: Die von Ihnen angebotenen Cloud-Services müssen bestimmten Standards entsprechen, um in den Marktplatz Deutschland Digital aufgenommen werden zu können (siehe Informationen zum Reifegradmodell).

Wenn ein:e Kund:in einen Cloud-Service über den Marktplatz Deutschland Digital bestellt, bekommen Sie als Anbieter:in des Cloud-Services eine Bestellbenachrichtigung per E-Mail.

Nach eingegangener Bestellung sind Ihre Vertragsunterlagen übersichtlich direkt in Ihrem Konto hinterlegt. Nach Anmeldung einfach dem Pfad folgen: „Ihr Konto“ > „Eingegangene Bestellungen“ und dann über den Button „Details anzeigen“ den Bereich ausklappen. Die digitale Vertragsmappe ermöglicht es, den aktuellen Status Ihrer Bestellungen einzusehen sowie Vertragsdokumente jederzeit abzurufen oder herunterzuladen.

In der Vertragsmappe enthalten sind folgende Informationen:

  • die Stammdaten der Kundin / des Kunden
  • die Produktbeschreibung
  • der gewählte Preis
  • die konfigurierten Eigenschaften
  • die gültigen Cloud-Service-AGB zum Zeitpunkt der Bestellung
  • die vertragsrelevanten servicespezifischen Bedingungen

Wichtig: Die Bestellung über den Marktplatz Deutschland Digital ist derzeit ausschließlich für DVC-konforme Cloud-Services möglich.

Unter dem Menüpunkt „Eingegangene Bestellungen“ finden Sie eine Übersicht aller Bestellungen, die bei Ihrer Organisation eingegangen sind. Den aktuellen Status jeder Bestellung können Sie der farbigen Kennzeichnung neben dem Bestelldatum entnehmen.

Wichtig: Die Bestellung über den Marktplatz Deutschland Digital ist derzeit ausschließlich für DVC-konforme Cloud-Services möglich.

Die Bedeutungen der verschiedenen Phasen im Bestellprozess:

  • Offen“: Die Bestellung ist gerade eingegangen und nichts weiteres ist bisher passiert.
  • Bestätigt durch Anbieter (DV)“, „Bestätigt durch Intermediär“, „Bestätigt durch Anbieter (UV)“: Sie oder govdigital eG arbeiten gerade an der Bestellung.
  • In Prüfung durch Anbieter (DV)“, „In Prüfung durch Intermediär (UV)“, „In Prüfung durch Anbieter (UV)“: Sie oder govdigital eG prüfen das Zustandekommen des Vertrags.
  • Bestellt“: Die Bestellung war erfolgreich und Sie stellen die bestellte Lösung nun bereit.
  • Abgelehnt durch Anbieter (DV)“, „Abgelehnt durch Intermediär“, „Abgelehnt durch Anbieter (UV)“: Die Bestellung war nicht erfolgreich und die bestellte Lösung wird nicht bereitgestellt. Bei Ablehnung durch Intermediär wird Ihnen die Begründung per E-Mail mitgeteilt. Bei Ablehnung durch Anbieter müssen Sie der Kundin / dem Kunden und dem Intermediär eine Begründung per E-Mail mitteilen.

Erklärung bestimmter Abkürzungen und Begriffe:

  • DV: Steht für Direktvertrag und spiegelt wider, in welchem Vertragsmodell die / der Kund:in bestellt hat.
  • UV: Steht für Umklappvertrag und spiegelt wider, in welchem Vertragsmodell die / der Kund:in bestellt hat.
  • Anbieter: Ihre Organisation, die den bestellten Cloud-Service bereitstellt und für seinen Betrieb, Support, Sicherheit und Konformität verantwortlich ist. Hierbei kann es sich sowohl um eine Behörde, eine Organisation der öffentlichen Verwaltung oder einen IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung handeln.
  • Intermediär: Dies beschreibt die dritte Vertragspartei neben Kund:in und Anbieter:in bei Bestellungen im Umklappmodell. Aktuell ist das ausschließlich govdigital eG, in Zukunft können jedoch weitere Intermediäre hinzukommen.

Melden Sie sich in Ihrem Konto an und navigieren Sie zu „Ihr Konto“ > „Eingegangene Bestellungen“. In der Bestellübersicht finden Sie alle eingegangenen Bestellungen mit dem Status „In Prüfung durch Anbieter“. Für diese Bestellungen können Sie direkt über die entsprechenden Buttons auswählen, ob Sie die Bestellung annehmen oder ablehnen möchten.

Nach Ihrer Auswahl wird automatisch eine E-Mail-Benachrichtigung an alle beteiligten Vertragspartner:innen versendet. Mit der Annahme wird die Bestellung rechtskräftig. Anschließend stellen Sie Ihrer Kundin bzw. Ihrem Kunden den Cloud-Service innerhalb der von Ihnen angegebenen Bereitstellungszeit zur Verfügung. Bei Fragen zu dem beschriebenen Vorgang kontaktieren Sie unser Support-Team.

Das kommt auf das gewählte Vertragsmodell „Direktvertrag“ oder „Umklappvertrag“ an. Beim „Direktvertrag“ ist der Vertragspartner die / der Kund:in des Cloud-Services und Empfänger:in der Rechnung. Beim „Umklappvertrag“ ist der Vertragspartner und Rechnungsempfänger der Intermediär (govdigital e.G.), der wiederum eine Rechnung an die Kundin / den Kunden des Cloud-Services stellt. Die Rechnungen werden derzeit außerhalb des Marktplatzes Deutschland Digital versendet. Zukünftig wird dieser Prozess automatisiert.

Wichtig: Die Bestellung über den Marktplatz Deutschland Digital ist derzeit ausschließlich für DVC-konforme Cloud-Services möglich.